Trauzeugen
Trauzeugen sind bei der Eheschließung des Brautpaares anwesend und bezeugen diese. Ursprünglich sollten die Trauzeugen auch nach der Heirat den Eheleuten zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Üblich ist, dass die Braut einen Trauzeugen stellt und einen der Bräutigam.
Seit Sommer 1998 bedarf es bei der standesamtlichen und der evangelischen Trauung keiner Trauzeugen mehr, bei einer Eheschließung unter romisch-katholischer Konfession hingegen ist die Anwesenheit von zwei Trauzeugen notwendig. Entscheidet man sich für Trauzeugen, so müssen diese volljährig sein, einen gültigen Ausweis mit sich führen und deutsch sprechen, verstehen.
Zu den Aufgaben der Trauzeugen zählt, Braut und Bräutigam bei den Vorbereitungen und der Hochzeit zu unterstützen. Wählt man somit einen Trauzeugen, der selbst schon geheiratet hat, kann dieser bereits sicher ein paar wertvolle Tipps geben. Auf dem Standesamt bezeugt ein Trauzeuge die Eheschließung mit der Leistung einer Unterschrift. Während der kirchlichen Trauung, reicht ein Trauzeuge die Eheringe oder hält bei Bedarf den Brautstrauß. Doch das sind nur die generellen Aufgaben. Im Allgemeinen wird es eben auch gerne von dem Brautpaar gesehen, wenn der Junggesellen-/Junggesellinnenabend organisiert wird, die erste Rede gehalten, der Programmablauf während der Feier koordiniert wird und Beiträge zum Fest vorbereitet werden und vieles mehr.
Damit es weder aus der Sicht des Paares, noch aus der Sicht der Trauzeugen zu Missverständnissen kommt, sollte man unbedingt die Wünsche und Vorstellungen ausformulieren.
